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   LG München I, 13.06.2019 - 7 O 10261/18   

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https://dejure.org/2019,16511
LG München I, 13.06.2019 - 7 O 10261/18 (https://dejure.org/2019,16511)
LG München I, Entscheidung vom 13.06.2019 - 7 O 10261/18 (https://dejure.org/2019,16511)
LG München I, Entscheidung vom 13. Juni 2019 - 7 O 10261/18 (https://dejure.org/2019,16511)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anordnung eines Unterlassungsgebots durch Verhältnismäßigkeitsprüfung i.R.d. Patentverletzung wegen Angebots eines Steuerventils für eine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.05.2017 - X ZR 120/15

    Abdichtsystem - Patentverletzungsverfahren: Gerichtliche Belehrungspflicht über

    Auszug aus LG München I, 13.06.2019 - 7 O 10261/18
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann eine Benutzungshandlung im Inland vorliegen, wenn ein im patentfreien Ausland ansässiges Unternehmen bei Lieferung an seinen ebenfalls im patentfreien Ausland ansässigen Abnehmer trotz konkreter Anhaltspunkte fahrlässig verkennt, dass der Abnehmer Erzeugnisse nach Deutschland weiterliefert (BGH GRUR 2017, 785, 788, Rn. 57 ff. - Abdichtsystem).

    Auch im Ausland ansässige Beklagte sind zum Rückruf verpflichtet (BGH GRUR 2017, 785, 787, Rn. 33 ff. - Abdichtsystem) - so liegt der Fall hier.

  • BGH, 10.05.2016 - X ZR 114/13

    Wärmetauscher - Patentverletzungsprozess: Ermittlung des Sinngehalts eines

    Auszug aus LG München I, 13.06.2019 - 7 O 10261/18
    Eine Unverhältnismäßigkeit kann sich allerdings aus § 242 BGB ergeben, wenn die Gewährung eines Unterlassungsgebots eine unverhältnismäßige, durch das Ausschließlichkeitsrecht nicht gerechtfertigte Härte darstellt und daher treuwidrig ist (hierzu BGH GRUR 2016, 1031, 1035 [BGH 10.05.2016 - X ZR 114/13] , Rn. 41 ff. - Wärmetauscher zu der Gewährung einer Aufbrauchfrist).
  • BGH, 21.10.2016 - V ZR 230/15

    Rechtsschutzbedürfnis des Schuldners bei einer Vollstreckungsabwehrklage während

    Auszug aus LG München I, 13.06.2019 - 7 O 10261/18
    Eine Klage kann zwar unzulässig sein, wenn das Gericht bei einer Gesamtwürdigung Indizien dafür feststellt, dass der Kläger mit der Klage ausschließlich prozesszweckfremde Zwecke verfolgt (BGH NJW 2017, 674, 675 [BGH 21.10.2016 - V ZR 230/15] Rn. 25 mwN; als höchstrichterliche Rechtsprechung zu dem Rechtsschutzbedürfnis als allgemeine Prozessvoraussetzung auf das Patentrecht übertragbar).
  • BGH, 15.12.2015 - X ZR 30/14

    Glasfasern II - Patentverletzungsverfahren: Schutzbereich eines

    Auszug aus LG München I, 13.06.2019 - 7 O 10261/18
    Die Beklagten zu 2 und 3 haften als Organe nach dem gemäß Art. 8 Abs. 1 Rom I-Verordnung anzuwendenden deutschen Recht für Patentverletzungen der Beklagten zu 1 (BGH GRUR 2016, 257, 264 [BGH 15.12.2015 - X ZR 30/14] Randnummer 117 - Glasfasern II).
  • BGH, 27.11.2018 - X ZR 16/17

    Anspruch auf Nichtigerklärung eines Streitpatents betreffend eines

    Auszug aus LG München I, 13.06.2019 - 7 O 10261/18
    Zwar hat die Auslegung grundsätzlich so zu erfolgen, dass Merkmale eines Patentanspruchs nicht entsprechend dem Stand der Technik ausgelegt werden, von dem sie sich gerade abgrenzen sollen (zu BGH GRUR 2019, 491, 493 [BGH 27.11.2018 - X ZR 16/17] , Rn. 19 - Scheinwerferbelüftungssystem).
  • BGH, 11.11.1986 - X ZR 56/85

    Aussetzung der Verhandlung im Rechtsstreit über eine Patentverletzung (Verwendung

    Auszug aus LG München I, 13.06.2019 - 7 O 10261/18
    Anderenfalls würde man dem Angriff auf das Klagepatent eine den Patentschutz hemmende Wirkung beimessen, die ihm nach dem Gesetz gerade fremd ist (BGH GRUR 1987, 284 - Transportfahrzeug ).
  • BVerfG, 27.09.2018 - 1 BvR 426/13

    Keine Hinweispflicht bezüglich der Darlegungs- und Beweislast beim subjektiven

    Auszug aus LG München I, 13.06.2019 - 7 O 10261/18
    Auf selbstverständliche Punkte muss das Gericht indes nicht hinweisen (siehe BVerfG, Az. 1 BvR 426/13, zu nicht erforderlichen Hinweisen auf die aus der Rechtsprechung bekannte Verteilung von Darlegungs- und Beweislast) .
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